Welcher Kollektivvertrag gilt für mich — und was steht mir mindestens zu?
So findest du heraus, welcher KV für dich gilt, was er festlegt und was du tun kannst, wenn dein Gehalt darunter liegt.
Rechtsstand: 18. Oktober 2026
Auf einen Blick
- Welcher KV gilt, hängt an deinem Arbeitgeber (seiner Fachgruppe in der Wirtschaftskammer), nicht an deinem Beruf und nicht an deiner Gewerkschaftsmitgliedschaft.
- Der KV ist ein Mindeststandard: Dein Vertrag darf darunter nicht bleiben, darüber schon. Der Anspruch besteht auch, wenn im Vertrag etwas Niedrigeres steht.
- Den KV nennt dein Dienstzettel. Steht er nicht drin, frag den Arbeitgeber, den Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft GPA.
- Glaubst du, dass du zu wenig bekommst: Handle früh. Ansprüche verjähren nach drei Jahren, aber Verfallsfristen im Vertrag können schon nach drei Monaten greifen.
Was ein Kollektivvertrag ist
Ein Kollektivvertrag (KV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung, meist Wirtschaftskammer und Gewerkschaft. Er regelt für eine Branche unter anderem Mindestgehalt, Einstufung, Arbeitszeit, Zuschläge und Sonderzahlungen. Seine Bestimmungen gelten unmittelbar. Dein Arbeitsvertrag kann sie nicht aufheben oder verschlechtern, Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie für dich günstiger sind oder etwas regeln, das der KV nicht regelt (§ 3 ArbVG).
Du musst dafür kein Gewerkschaftsmitglied sein: Der KV wirkt auch für Arbeitnehmer:innen eines KV-angehörigen Arbeitgebers, die selbst nicht kollektivvertragsangehörig sind (§ 12 ArbVG).
Welcher KV gilt?
Kollektivvertragsangehörig sind die Arbeitgeber, die Mitglied der abschließenden Verbände sind (§ 8 Z 1 ArbVG). In der Praxis heißt das nach der WKO: Dein Arbeitgeber hat ein Gewerbe, ist dadurch Mitglied einer Fachorganisation der Wirtschaftskammer, und hat diese einen KV, gilt er. Weder deine Ausbildung noch dein Beruf noch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft ändern das. Die WKO nennt als Beispiel eine Buchhalterin im Hotel: Es gilt der Hotel-KV.
Das gilt auch für Softwarefirmen. Ein Unternehmen kann je nach Gewerbeberechtigung unter den IT-KV fallen oder unter einen anderen, zum Beispiel Information und Consulting oder Handel. Maßgeblich ist laut OGH die Zuordnung, wie sie die Kammer tatsächlich handhabt (9 ObA 11/14d).
Mischbetriebe: Hat dein Arbeitgeber mehrere Betriebe oder abgegrenzte Abteilungen, gilt für jeden Betrieb der passende KV (§ 9 ArbVG). Fehlt eine organisatorische Trennung, gilt der KV des Wirtschaftsbereichs mit der maßgeblichen wirtschaftlichen Bedeutung, sonst der mit mehr Beschäftigten. Arbeitest du in mehreren Betrieben oder Abteilungen, gilt der KV deiner überwiegenden Beschäftigung (§ 10 ArbVG).
Wenn es keinen KV gibt: Nicht jeder Arbeitgeber ist von einem KV erfasst. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Das Bundeseinigungsamt kann einen KV für nicht erfasste Arbeitsverhältnisse zur Satzung erklären (§ 18 ArbVG) oder einen Mindestlohntarif festsetzen (§ 22 ArbVG). Ohne beides gilt das vereinbarte Entgelt, und fehlt eine Vereinbarung, ein angemessenes Entgelt (§ 1152 ABGB), das sich im Streit schwer beweisen lässt.
Ausländischer Arbeitgeber: Arbeitest du gewöhnlich in Österreich, hat die Firma aber keinen Sitz hier und gehört keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft hier an, hast du zwingend Anspruch auf das Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmer:innen vergleichbarer Arbeitgeber gebührt, auch das kollektivvertragliche (§ 3 Abs 2 LSD-BG). Mehr dazu in Remote für eine ausländische Firma.
So findest du deinen KV in vier Schritten
- Dienstzettel oder Dienstvertrag. Der Dienstzettel muss die anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung nennen, also KV, Satzung oder Mindestlohntarif, und sagen, wo sie im Betrieb aufliegen. Auch deine Einstufung in das Gehaltsschema und die Höhe des Grundgehalts gehören hinein (§ 2 Abs 2 Z 7, 9 und 12 AVRAG). Du bekommst ihn unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, auf Wunsch auch elektronisch. Ein Vertrag, der alles enthält, ersetzt ihn.
- Einsicht im Betrieb. Jeder KV-angehörige Arbeitgeber muss den KV in einem für alle zugänglichen Raum auflegen (§ 15 ArbVG). Wie das bei reiner Remote-Arbeit aussieht, regelt das Gesetz nicht; frag nach dem KV digital.
- Nachschlagen. Die Wirtschaftskammer führt eine Liste aller KV nach Branche und Bundesland, der ÖGB die Plattform kollektivvertrag.at. Beide sagen nicht, welcher KV für deinen Arbeitgeber gilt, sie helfen aber, den Text zu finden, wenn du den Namen kennst.
- Fragen. Beim Betriebsrat, falls es einen gibt, bei der Arbeiterkammer des Bundeslands, in dem du arbeitest, oder bei der Gewerkschaft GPA (Telefon 05 03 01, service@gpa.at; die Beratung ist für Mitglieder). Die Gewerkschaft schreibt selbst, dass es teilweise schwierig ist, den KV eines Unternehmens herauszufinden.
Was im KV steht und was »Mindestgehalt« heißt
- Das Mindestgehalt ist die Untergrenze. Bezahlung darunter ist verboten. Wie viel du bekommst, hängt von der Einstufung ab: der Gruppe, also deiner Tätigkeit, und meist den Berufs- oder Verwendungsgruppenjahren. Die Einstufung muss auf Dienstzettel und Abrechnung stehen.
- Eingestuft wirst du nach dem, was du tatsächlich überwiegend tust. Nicht nach dem Jobtitel, nicht nach dem, was der Arbeitgeber eingetragen hat, und nicht nach dem bezahlten Gehalt (OGH 9 ObA 40/17y). Bei Mischtätigkeiten entscheidet im Allgemeinen, was zeitlich überwiegt. Wo der KV bestimmte Ausbildungen ausdrücklich verlangt, geht das vor.
- Der Anspruch entsteht von selbst. Du musst die richtige Einstufung nicht erst gestalten oder erklären: Der KV gilt unmittelbar. Er besteht auch dann, wenn im Vertrag nichts oder etwas Niedrigeres steht, begrenzt nur durch Verfall und Verjährung (siehe unten).
- Überzahlung und jährliche Erhöhung. Wer mehr als das Mindestgehalt bekommt, hat die jährliche KV-Erhöhung nicht automatisch: Nach der AK gebührt sie nur, wenn die KV-Parteien sie extra für Ist-Gehälter ausverhandeln oder dein Vertrag eine Anpassung vorsieht. Sonst steigt nur das KV-Minimum, und die Überzahlung kann dadurch aufgesaugt werden.
- Vordienstzeiten. Ob und wie viel angerechnet wird, regelt der jeweilige KV. Viele verlangen, dass du sie beim Eintritt bekannt gibst und binnen einer Frist nachweist, im IC-KV zum Beispiel zwei Monate. Nenn sie deshalb gleich zu Beginn.
- Sonderzahlungen. Das 13. und 14. Gehalt, meist Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, gibt es nach dem KV. Ohne KV und ohne Regelung im Vertrag besteht kein Anspruch darauf. Bei Ein- und Austritt im Lauf des Jahres gibt es sie anteilig.
- Teilzeit. Das Mindestgehalt wird nach der WKO anteilig nach den vereinbarten Wochenstunden berechnet, und Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn kein sachlicher Grund besteht (§ 19d Abs 6 AZG). Die genaue Rechenregel steht im jeweiligen KV, im IC-KV ist es zum Beispiel der Teiler 173.
- All-in. Steht im Vertrag nur eine Gesamtsumme ohne Grundgehalt als Betrag, hast du nach § 2g AVRAG Anspruch auf das Ist-Grundgehalt samt den branchen- und ortsüblichen Überzahlungen. Davon werden die anderen Bestandteile berechnet. Auch bei All-in darf dein Stundenlohn nicht unter das KV-Mindestentgelt fallen. Hast du binnen eines Jahres mehr Überstunden geleistet, als das Pauschale abdeckt, steht dir die Differenz zu (so die Arbeiterkammer).
Die großen Angestellten-KV im Überblick
Die Mindestgehälter steigen meist zum 1. Jänner, einige KV haben andere Termine. Wo wir einen eigenen Ratgeber haben, ist er verlinkt. Stand der Angaben ist der 18.10.2026; wo keine Meldung zu 2027 vorliegt, steht »nicht bekannt«.
| Kollektivvertrag | Letzte Erhöhung | Nächste Runde |
|---|---|---|
| IT | 1.1.2026: Mindestgehälter je nach Tätigkeitsfamilie 2,7 bis 3,1 % | Verhandlungen starten am 19.10.2026 |
| Information und Consulting | 1.1.2026: +2,85 % | nicht bekannt |
| Handel (Angestellte) | 1.1.2026: +2,55 % | Verhandlungen starten am 22.10.2026 |
| Banken | 1.4.2026: +3 % plus 5 € Fixbetrag | nicht bekannt |
| Versicherungen | 1.3.2026: Innendienst +2,6 % plus 20 € im Monat, Außendienst +3,3 % | nicht bekannt |
| Metallindustrie (Angestellte) | 1.11.2025: +2 %; 1.11.2026: +2,1 % (bereits vereinbart) | nicht bekannt |
| Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen | 1.1.2026: +3,2 % in den Gruppen I und II, +2,95 % ab Gruppe III | nicht bekannt |
| Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) | 4/2026: +2,6 %; 1/2027: mindestens +2,3 % (bereits vereinbart) | 2027 bereits vereinbart |
| Werbung und Marktkommunikation (nur Wien) | 1.5.2026: bis +2,8 % | nicht bekannt |
Quellen: Abschlussmeldungen der Gewerkschaft GPA und der WKO, Übersicht des ÖGB zu den laufenden Verhandlungen. Dieselbe Branche kann mehrere KV haben, etwa Handel für Angestellte und Arbeiter:innen. Dass für 2027 verhandelt wird, ist nur für IT und Handel belegt.
Du bekommst zu wenig: Fristen und Hilfe
Unbezahlte Ansprüche auf Entgelt verjähren nach drei Jahren (§ 1486 Z 5 ABGB). Davor können aber Verfallsfristen greifen, die deutlich kürzer sind. Sie dürfen im Arbeitsvertrag oder im KV stehen, auch bei Ansprüchen, die der KV zwingend gibt. Die Grenze ist die Sittenwidrigkeit. Der OGH hat drei Monate in einem Arbeitsvertrag als zulässig bestätigt, in einem Fall, in dem es um eine höhere KV-Einstufung ging (9 ObA 1/14h), und vier Monate in einem KV (8 ObS 9/17g).
In den KV, die wir uns angesehen haben (IT, Information und Consulting, Werbung Wien, Metallindustrie und Steuerberater), betreffen die kurzen Fristen von vier bis sechs Monaten Überstunden und Reisekosten, nicht das Grundgehalt. Eine Ausnahme ist der KV der Steuerberater:innen: Ist die Einstufung per Dienstzettel erfolgt, verjähren Ansprüche aus Unstimmigkeiten bei der Einstufung nach zwei Jahren. Handel, Banken, Versicherungen und SWÖ haben wir nicht geprüft. Eine Verfallsklausel im Vertrag kann auch das Grundgehalt erfassen, typisch sind drei Monate. Lies deshalb KV und Vertrag auf Fristen.
So gehst du vor:
- Sammle Dienstzettel, Vertrag und Gehaltsabrechnungen.
- Vergleich Gruppe, Stufe und Betrag mit der KV-Tabelle.
- Mach den Anspruch früh und schriftlich geltend, im Zweifel eingeschrieben. Das ist die Empfehlung der Arbeiterkammer; sie rät auch, den Betriebsrat einzubinden.
- Hol dir Beratung, bevor du klagst.
Arbeiterkammer: Du bist Mitglied der AK des Bundeslands, in dem du arbeitest. Sie berät im Arbeitsrecht und vertritt vor dem Arbeits- und Sozialgericht, in Kooperation mit dem ÖGB. Die Beratung ist für Mitglieder kostenlos, so schreiben es zum Beispiel die AK Oberösterreich und die AK Kärnten; wann die Gerichtsvertretung nichts kostet, regelt jede AK nach ihren eigenen Rechtsschutzregeln. Eine bundesweite Arbeitsrecht-Hotline gibt es nicht, die Nummern findest du bei deiner Landes-AK auf arbeiterkammer.at/kontakt.
Gewerkschaft GPA: Als Mitglied zahlst du normalerweise 1 % deines Bruttoeinkommens, 2026 höchstens 42,30 Euro im Monat. Den vollen Rechtsschutz gibt es laut GPA nach sechs Monaten Mitgliedschaft. Wer erst bei einem Streit eintritt, hat ihn also noch nicht.
Im Inserat muss das KV-Mindestentgelt stehen
Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die Stelle angeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn es sie gibt (§ 9 Abs 2 GlBG). Darum lesen sich viele Inserate wie »ab 2.800 Euro brutto, Überzahlung möglich«. Verlangt ist das Mindestentgelt, nicht das tatsächliche Gehalt. Fehlt die Angabe, wird der Arbeitgeber auf Antrag eines Bewerbers oder einer Bewerberin oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft beim ersten Mal ermahnt und danach mit bis zu 360 Euro bestraft (§ 10 Abs 3 Z 2 GlBG). Von Amts wegen wird nicht verfolgt.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Ein Gesetz gibt es dazu noch nicht, ein Entwurf liegt seit dem 6. Juni 2026 in der Regierungskoordination (Stand 18.10.2026). Bis dahin gilt § 9 GlBG. Mehr dazu in Gehalt im Stelleninserat.
Weiter zu deinem KV
Quellen
- Arbeitsverfassungsgesetz (RIS): §§ 3, 4, 8 bis 12, 14, 15, 18, 22 (Fassung vom 18.10.2026)
- Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (RIS): § 2 Dienstzettel, § 2g All-in (Fassung vom 18.10.2026)
- Gleichbehandlungsgesetz (RIS): §§ 9, 10 (Fassung vom 18.10.2026)
- Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (RIS): § 3
- ABGB (RIS): § 1152 angemessenes Entgelt, § 1486 Verjährung (Fassung vom 18.10.2026)
- OGH 9 ObA 1/14h: dreimonatige Verfallsklausel im Arbeitsvertrag (26.2.2014)
- OGH 8 ObS 9/17g: vier Monate im Kollektivvertrag (26.1.2018)
- OGH 9 ObA 11/14d: maßgeblich ist die Zuordnung durch die Kammer (25.3.2014)
- OGH 9 ObA 40/17y: Einstufung nach der tatsächlichen Tätigkeit (20.4.2017)
- WKO: Kollektivvertrag, Basis-Infos
- WKO: Kollektivverträge, Suche nach Branche und Bundesland
- ÖGB: Kollektivvertrag.at, Informationsplattform
- AK: So viel Lohn steht mir zu
- ÖGB: Aktuelle Kollektivvertragsverhandlungen (abgerufen 18.10.2026)
- GPA: Kollektivverträge, Übersicht und Abschlüsse 2026
- GPA: Mitglied werden, Beitrag und Rechtsschutz (abgerufen 18.10.2026)
Keine Rechtsberatung. Wir haben jede Aussage an den Quellen oben geprüft; für deinen Einzelfall sind die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder eine Anwältin die richtige Adresse.
Remote-Jobs mit Gehaltsangabe, direkt ins Postfach
Neue Remote- und Hybrid-Stellen in Österreich, jede mit Gehaltszahl und der Quelle dazu. Jederzeit abmeldbar.