Steuerberater-Kollektivvertrag 2026: dein Mindestgehalt, deine Gruppe, dein Berufsjahr

Der KV für Angestellte in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien: für wen er gilt, welche Beschäftigungsgruppe passt und was dir mindestens zusteht.

Rechtsstand: 19. Oktober 2026

Auf einen Blick

  • Der KV gilt, wenn dein Arbeitgeber Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ist. Dein Jobtitel entscheidet das nicht.
  • In einer Kanzlei im Büro gilt meist Gruppe II bis IV: Das sind € 2.340 bis € 4.260 brutto im Monat, Vollzeit, je nach Gruppe und Berufsjahren.
  • Das ist ein Mindestgehalt. Bezahlt werden darf mehr, nie weniger. Es gibt 14 Gehälter im Jahr, die Normalarbeitszeit sind 40 Stunden.
  • Prüf deinen Dienstzettel: Gruppe und Berufsjahr müssen darin stehen. Frag nach, wenn sie fehlen.

Gilt der Steuerberater-KV für mich?

Offiziell heißt er »Kollektivvertrag für Angestellte bei Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen«, abgeschlossen am 1.12.2025, gültig ab 1.1.2026, amtlich kundgemacht als KV 280/2026. Maßgeblich ist, wo du angestellt bist, nicht was du arbeitest. Der KV gilt laut Artikel I für sämtliche Mitglieder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und für alle Dienstnehmer:innen, für die das Angestelltengesetz gilt, auch Aushilfskräfte und Lehrlinge, nicht aber für Volontär:innen. Das steht wortgleich im KV-Text und in der amtlichen Kundmachung.

Wie du allgemein herausfindest, welcher KV gilt, steht im Ratgeber Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Dein Mindestgehalt in zwei Klicks

Wähle die Gruppe (siehe unten, wie du sie findest) und das Berufsjahr. Die Gruppen mit »-b« gelten bei durchrechenbarer Arbeitszeit, mehr dazu unten.

Mindestgehalt laut WT-KV (Steuerberater-KV), Vollzeit, brutto

€ 2.510 im Monat

€ 35.140 im Jahr bei 14 Gehältern. Gruppe III, 1. Berufsjahr.

Das ist die Untergrenze, nicht dein Gehalt: Arbeitgeber dürfen mehr zahlen und tun es häufig. Welche Gruppe zu deiner Stelle passt, entscheidet die überwiegende Tätigkeit, nicht der Jobtitel.

Welche Gruppe passt zu meinem Job?

Der KV hat die Beschäftigungsgruppen I bis VI. Das Hauptkriterium der Einstufung ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht der Jobtitel. Dazu kommen für II bis IV Berufsvoraussetzungen, zum Beispiel eine Lehre als Steuerassistenz, die Ausbildung zum Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter, eine BHS mit Rechnungswesen oder BWL als Maturafach oder ein facheinschlägiges Studium. Wer regelmäßig und dauernd mindestens drei Angestellte führt, unterweist und beaufsichtigt, ist für diese Zeit in der nächsthöheren Gruppe.

Beschäftigungsgruppen I bis IV im Steuerberater-KV mit Beispielen aus dem Kollektivvertrag
GruppeSo beschreibt der KV die ArbeitBeispiele aus dem KV
IAngestellte ohne eine der Berufsvoraussetzungen für II bis IV; bei neu begründeten Vollzeit-Dienstverhältnissen höchstens 3 Jahre in dieser GruppeAngestellte ohne die Berufsvoraussetzungen, Pflichtpraktikant:innen (Gehalt mindestens Gruppengehalt minus 10 %), Ferialbeschäftigte (25 % darunter)
IIeinfache buchhalterische, administrative und Assistenztätigkeiten, soweit sie nicht in eine höhere Gruppe gehörenAssistenz in der Personalverrechnung oder Buchhaltung, einfacher technischer EDV-Support
IIIBuchhaltung samt Würdigung der steuerlichen Sachverhalte, einfache Jahresabschlüsse für Unternehmen außerhalb des UGB, komplette Lohnverrechnung, qualifizierte Assistenz und SekretariatBuchhaltung mit Umsatzsteuer und Abzugssteuer, Lohnverrechnung inklusive aller Meldungen, Sekretariat mit regelmäßig einer Fremdsprache, Revisionsassistenz, Systembetreuung und Techniksupport
IVJahresabschlüsse nach UGB, Assistenz für Steuersachbearbeitung und betriebswirtschaftliche Beratung, Lohnverrechnung mit selbständiger Beauskunftung und GPLA-Betreuung, prüfende Tätigkeiten, Netzwerk- und SystemadministrationBilanzbuchhalter:in mit Jahresabschlüssen nach UGB, Prüfung von Jahresabschlüssen, Netzwerkadministration, Datenbank- und Systementwicklung

Die Spalte »So beschreibt der KV die Arbeit« kürzt den Wortlaut des KV (Artikel XIX Z 1). Eingestuft wirst du erst, wenn du die Tätigkeit schon eine Weile ausübst: in Gruppe III nach mindestens drei Monaten ununterbrochen in der aktuellen Kanzlei, in Gruppe IV nach mindestens einem Jahr in Kanzleien, davon eine überwiegende dreimonatige Tätigkeit im Aufgabengebiet. Wer ein facheinschlägiges Hochschulstudium hat, kommt nach sechs Monaten in Gruppe IV, bis dahin gilt III.

Gruppe V und VI haben keine Spalte in der Tabelle. Gruppe V (schwierige Arbeiten selbständig und verantwortlich, mehrjährige Erfahrung, nach mindestens zwei Jahren in Kanzleien) muss laut KV mindestens 200 Euro über Gruppe IV liegen. Gruppe VI (Angestellte mit Befugnis als Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in) wird frei vereinbart, mindestens aber 400 Euro über Gruppe IV. Beides sind Abstände zu Gruppe IV, keine Tabellenwerte.

Die Mindestgehälter 2026

Monatliche Mindestgehälter im WT-KV (Steuerberater-KV) nach Beschäftigungsgruppe und Stufe
Beschäftigungsgruppe1. Berufsjahr2. Berufsjahr3. Berufsjahr4. Berufsjahr5. Berufsjahr6. Berufsjahr7. Berufsjahr8. Berufsjahr9. Berufsjahr10. Berufsjahr11. Berufsjahr12. Berufsjahr13. Berufsjahr14. Berufsjahr15. Berufsjahr
I · Beschäftigungsgruppe I (Tabelle a) € 2.110 € 29.540€ 2.140 € 29.960€ 2.170 € 30.380€ 2.220 € 31.080€ 2.270 € 31.780€ 2.310 € 32.340€ 2.360 € 33.040€ 2.400 € 33.600€ 2.440 € 34.160€ 2.480 € 34.720€ 2.510 € 35.140€ 2.540 € 35.560€ 2.570 € 35.980€ 2.600 € 36.400€ 2.620 € 36.680
II · Beschäftigungsgruppe II (Tabelle a) € 2.340 € 32.760€ 2.370 € 33.180€ 2.420 € 33.880€ 2.480 € 34.720€ 2.550 € 35.700€ 2.610 € 36.540€ 2.680 € 37.520€ 2.730 € 38.220€ 2.780 € 38.920€ 2.830 € 39.620€ 2.870 € 40.180€ 2.900 € 40.600€ 2.930 € 41.020€ 2.970 € 41.580€ 3.000 € 42.000
II-b · Beschäftigungsgruppe II (Tabelle b, durchrechenbare Arbeitszeit) € 2.370 € 33.180€ 2.420 € 33.880€ 2.480 € 34.720€ 2.540 € 35.560€ 2.600 € 36.400€ 2.670 € 37.380€ 2.730 € 38.220€ 2.790 € 39.060€ 2.840 € 39.760€ 2.890 € 40.460€ 2.930 € 41.020€ 2.960 € 41.440€ 3.000 € 42.000€ 3.030 € 42.420€ 3.060 € 42.840
III · Beschäftigungsgruppe III (Tabelle a) € 2.510 € 35.140€ 2.570 € 35.980€ 2.630 € 36.820€ 2.700 € 37.800€ 2.780 € 38.920€ 2.850 € 39.900€ 2.930 € 41.020€ 2.990 € 41.860€ 3.050 € 42.700€ 3.110 € 43.540€ 3.160 € 44.240€ 3.210 € 44.940€ 3.250 € 45.500€ 3.290 € 46.060€ 3.320 € 46.480
III-b · Beschäftigungsgruppe III (Tabelle b, durchrechenbare Arbeitszeit) € 2.560 € 35.840€ 2.620 € 36.680€ 2.680 € 37.520€ 2.760 € 38.640€ 2.840 € 39.760€ 2.920 € 40.880€ 2.990 € 41.860€ 3.060 € 42.840€ 3.130 € 43.820€ 3.190 € 44.660€ 3.240 € 45.360€ 3.290 € 46.060€ 3.340 € 46.760€ 3.380 € 47.320€ 3.410 € 47.740
IV · Beschäftigungsgruppe IV (Tabelle a) —€ 3.080 € 43.120€ 3.170 € 44.380€ 3.280 € 45.920€ 3.400 € 47.600€ 3.520 € 49.280€ 3.630 € 50.820€ 3.750 € 52.500€ 3.860 € 54.040€ 3.960 € 55.440€ 4.050 € 56.700€ 4.110 € 57.540€ 4.170 € 58.380€ 4.220 € 59.080€ 4.260 € 59.640
IV-b · Beschäftigungsgruppe IV (Tabelle b, durchrechenbare Arbeitszeit) —€ 3.150 € 44.100€ 3.250 € 45.500€ 3.360 € 47.040€ 3.480 € 48.720€ 3.610 € 50.540€ 3.730 € 52.220€ 3.840 € 53.760€ 3.960 € 55.440€ 4.060 € 56.840€ 4.150 € 58.100€ 4.220 € 59.080€ 4.270 € 59.780€ 4.320 € 60.480€ 4.370 € 61.180

Beträge brutto pro Monat (14×), darunter × 14 auf das Jahr, für Vollzeit. Welche Gruppe passt, hängt an der Tätigkeit, nicht am Jobtitel. Quelle: Gehaltstabelle WT-KV (Steuerberater-KV) · Text des Kollektivvertrags.

Die Beträge sind Bruttomonatsgehälter für Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche, gerundet auf 10 Euro, mit einer Zeile je Berufsjahr bis zum 15. Gruppe IV beginnt erst im 2. Berufsjahr. Die Gruppen mit »b« gelten bei durchrechenbarer Arbeitszeit (siehe unten). Die Tabelle zeigt auch für Gruppe I Beträge bis zum 15. Jahr, obwohl der KV die Verweildauer in Gruppe I auf höchstens 3 Jahre begrenzt. So steht es im KV.

Das ist die Tabelle »KV-Reform 2015« für Dienstverhältnisse ab 1.1.2015. Für Dienstverhältnisse davor gibt es im KV eine eigene Tabelle »ALT« mit 20 Berufsjahren. Sie fehlt in unserer Tabelle. Wenn dein Dienstverhältnis vor 2015 begann, siehst du hier nicht deine Werte. Sie stehen in der Gehaltstabelle (Quelle unter der Tabelle). Lehrlinge haben eigene Sätze.

Vorrückung und Vordienstzeiten

Wichtig, wenn du schon über dem Minimum bezahlt wirst: Bei der Vorrückung verringert sich deine Überzahlung um den Unterschied der beiden Mindestgehälter, ebenso bei einer Umreihung in eine höhere Gruppe um den Unterschied der beiden Gruppen (Aufsaugregelung). Du bekommst dann nicht automatisch mehr.

Als Berufsjahre zählen facheinschlägige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis oder als Selbständige:r. Angerechnet werden insgesamt höchstens zehn Jahre:

  • Zeiten in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei zählen voll, bis zu zehn Jahre.
  • Zeiten außerhalb einer Kanzlei zählen zur Hälfte, höchstens aber mit 5 Jahren.
  • Liegt eine Tätigkeit mehr als zehn Jahre zurück, zählt sie nur zur Hälfte, wenn du in den letzten zehn Jahren nicht mindestens fünf Jahre facheinschlägig gearbeitet hast.
  • Präsenz- oder Zivildienst zählt nur, wenn damals ein Angestellten- oder Lehrverhältnis bestand.

Schneller vorrücken kannst du in Gruppe III und IV mit einer Qualifikation: Mit der Bilanzbuchhalter- oder Unternehmensberaterprüfung werden dir nach 12 Monaten ununterbrochener Vollzeittätigkeit in einer Kanzlei 2 Berufsjahre angerechnet. Mit einem facheinschlägigen Hochschulstudium nach 12 Monaten ein Berufsjahr und nach weiteren 12 Monaten noch eines. Lass dir angerechnete Jahre im Dienstzettel bestätigen.

14 Gehälter

Zusätzlich zu den zwölf Monatsgehältern gibt es zwei Sonderzahlungen, am 30. Juni und am 30. November. Sie betragen den Durchschnitt des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der letzten drei Monate vor dem Monat der Fälligkeit. Das sind 14 Gehälter im Jahr, das Jahresbrutto im Mindestfall ist deshalb das Monatsgehalt mal 14.

Arbeitszeit und Teilzeit

Die Normalarbeitszeit sind 40 Stunden pro Woche. Der 24. und der 31. Dezember sind dienstfrei unter Fortzahlung des Entgelts, der Karfreitag ist ein halber Arbeitstag. Bei Gleitzeit darf die tägliche Normalarbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen, nicht aber in Gruppe I und für Treuhandassistent:innen.

Bei durchrechenbarer Arbeitszeit sind bis zu 9 Stunden pro Tag und 45 pro Woche möglich, im Schnitt von 52 Wochen müssen es 40 sein. Dafür gilt die Tabelle b), also die Gruppen mit »-b«, mit etwas höheren Beträgen. Du hast dann auch Anspruch auf Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Werktage und auf einen bezahlten Weiterbildungstag im Jahr.

Bei Teilzeit gilt der Grundstundenlohn von 1/173 des Monatsgehalts, das dir nach der Gehaltstabelle oder deinem Einzelvertrag zusteht. Überstundenpauschalen sind erlaubt, dürfen dich im Durchschnitt aber nicht schlechter stellen als die Einzelabrechnung.

Wie du Remote mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, steht im Ratgeber Hybrid-Job zu 100 % Remote verhandeln.

Die Erhöhung 2026

Mit 1. Jänner 2026 stiegen die Mindestgehälter in Gruppe I und II um 3,2 %, ab Gruppe III um 2,95 %, jeweils aufgerundet auf volle 10 Euro. Überzahlungen, die am 31.12.2025 bestanden, bleiben in ihrer Euro-Höhe erhalten: Das Mindestgehalt steigt, die Überzahlung bleibt. Unterzeichnet wurde der Abschluss am 1.12.2025.

Was du daraus machen kannst

  • Such Gruppe und Berufsjahr im Dienstzettel. Wenn sie fehlen, frag schriftlich nach.
  • Vergleich die Tätigkeitsbeschreibung der Gruppe mit dem, was du tatsächlich überwiegend machst. Eine Gruppe zu niedrig heißt jeden Monat zu wenig.
  • Weis Vordienstzeiten und abgelegte Prüfungen nach, am besten gleich zum Eintritt.
  • Verhandle über dem KV. Das Mindestgehalt ist der Boden, nicht das Angebot.
  • Glaubst du, dass du zu niedrig eingestuft bist: Verfallsfristen können früher greifen als die Verjährung. Was du dann tun kannst, steht im Hub-Ratgeber zum KV.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Wir haben jede Aussage an den Quellen oben geprüft; für deinen Einzelfall sind die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder eine Anwältin die richtige Adresse.

Neue Remote-Jobs mit Gehalt, auch aus der Buchhaltung

Remote- und Hybrid-Stellen in Österreich, jede mit Gehaltszahl und Quelle. Jederzeit abmeldbar.

Wie oft?

Nach der Anmeldung legst du Filter für Kategorien & Gehalt fest.

Alle Remote-Jobs ansehenWeitere Ratgeber