Gehalt im Stelleninserat: Was in Österreich Pflicht ist und was die EU-Richtlinie ändert
Seit 2011 muss ein österreichisches Inserat ein Gehalt nennen, aber nur das Minimum. Was das Gesetz verlangt, was »Bereitschaft zur Überzahlung« heißt, wo die EU-Entgelttransparenzrichtlinie steht und was Remote-Inserate tatsächlich angeben.
Rechtsstand: 16. Oktober 2026
Was ein Inserat heute nennen muss
§ 9 Abs 2 Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler, im Inserat das Mindestentgelt anzugeben, das für die Stelle laut Kollektivvertrag, Gesetz oder Satzung gilt. Gibt es eine Bereitschaft, mehr zu zahlen, müssen sie zusätzlich darauf hinweisen. Das gilt seit 1. März 2011.
Seit 1. August 2013 gilt es auch in Branchen ohne Kollektivvertrag: Dann steht im Inserat das Entgelt, das als Mindestgrundlage für die Gehaltsverhandlung dienen soll. Ausgenommen sind dort nur leitende Angestellte mit maßgeblichem Einfluss auf die Führung des Unternehmens.
Was das Gesetz nicht verlangt: eine Spanne oder das Gehalt, das tatsächlich gezahlt wird. Die Arbeiterkammer beschreibt die Folge so: »In der Praxis hat sich eingebürgert, dass bei Stelleninseraten nur der geringstmögliche Verdienst angegeben wird.«
Fehlt die Angabe, kann die Bewerberin oder der Bewerber, die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder eine Regionalanwältin bei der Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag stellen. Beim ersten Verstoß gibt es eine Ermahnung, danach eine Geldstrafe bis € 360 (§ 10 GlBG, seit 1. Jänner 2012).
Was »Bereitschaft zur Überzahlung« heißt
Dass das Unternehmen mehr als das Minimum zahlen will. Wie viel mehr, sagt der Satz nicht, und einen Anspruch auf einen bestimmten Betrag gibt er dir nicht. Das Gesetz verlangt den Hinweis nur, wenn die Bereitschaft wirklich besteht.
Ganz folgenlos ist er trotzdem nicht. Die WKO warnt Arbeitgeber: Wer die angekündigte Überzahlung einer Bewerberin wegen ihres Geschlechts, ihres Alters oder eines anderen Diskriminierungsgrunds verweigert, riskiert eine Klage auf die Differenz und auf Entschädigung.
Für dich heißt das: Das Minimum im Inserat ist der Boden, nicht das Angebot. Wie hoch Gehälter in deinem Feld tatsächlich liegen, zeigt der Gehaltsvergleich. Für IT-Stellen erklärt der Ratgeber zum IT-Kollektivvertrag, wie das Minimum zustande kommt.
Was die Inserate auf wirklich remote angeben
Gezählt am 16.10.2026 über alle 298 Inserate, die gerade live sind. Gezählt wird, was im Inserat steht, nicht die Zahl auf unserer Karte.
Arbeitgeber in Österreich · 265 Inserate
- nennen eine Spanne
- 8 % (21)
- nennen nur eine Untergrenze
- 78 % (207)
- nennen keine Zahl
- 14 % (37)
Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich · 33 Inserate
- nennen eine Spanne
- 24 % (8)
- nennen nur eine Untergrenze
- 21 % (7)
- nennen keine Zahl
- 55 % (18)
Eine Untergrenze ist das KV-Minimum oder ein Mindestbetrag des Unternehmens, oft mit »Bereitschaft zur Überzahlung«. Wo ein Inserat keine Zahl nennt, zeigen wir eine eigene: das KV-Mindestgehalt, wenn wir es herleiten können, sonst einen Vergleichswert der Statistik Austria. Die Karte sagt dann ausdrücklich, dass die Zahl nicht vom Unternehmen stammt. Ob ein einzelnes Inserat gegen § 9 verstößt, bewerten wir nicht.
Ob § 9 GlBG auch für ein Unternehmen ohne Sitz in Österreich gilt, das eine Remote-Stelle für Menschen in Österreich ausschreibt, ist nicht geklärt. Eine Aussage von Arbeiterkammer, Gleichbehandlungsanwaltschaft oder WKO dazu haben wir nicht gefunden. Deshalb stehen die beiden Gruppen getrennt.
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ändert
Die Richtlinie (EU) 2023/970 gibt Bewerberinnen und Bewerbern ein Recht auf Information über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne (Art. 5 Abs 1). Wann sie die Information bekommen, lässt sie offen: »in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise«. Die Richtlinie selbst zwingt die Spanne also nicht ins Inserat.
Außerdem verbietet die Richtlinie dem Arbeitgeber die Frage, was du bisher verdient hast (Art. 5 Abs 2), und verlangt geschlechtsneutrale Inserate und Berufsbezeichnungen (Art. 5 Abs 3). Umzusetzen war das bis 7. Juni 2026 (Art. 34).
Wo Österreich steht
Österreich hat die Frist versäumt. Ein Entwurf des Sozialministeriums liegt seit 6. Juni 2026 in der Koordinierung der Bundesregierung. Öffentlich ist er nicht, eine Begutachtung gab es nicht, und ÖVP und NEOS haben nicht zugestimmt (ORF.at, 15. September 2026).
Laut Presseberichten soll der Entwurf das Einstiegsgehalt oder seine Spanne direkt in der Stellenausschreibung verlangen, also strenger als die Richtlinie (ORF.at/APA, 7. Juni 2026). Solange der Text nicht veröffentlicht ist, lässt sich das nicht überprüfen.
Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt § 9 GlBG unverändert: Pflicht ist das Minimum, nicht die Spanne. Auch das Verbot, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen, gilt in Österreich noch nicht. Ob Teile der Richtlinie trotzdem schon direkt wirken, ist umstritten.
Was du daraus machen kannst
- Lies das Minimum im Inserat als Untergrenze. Die Frage nach der Spanne ist im Bewerbungsgespräch ganz normal.
- Vergleich das Angebot mit den Werten für deine Berufsgruppe im Gehaltsvergleich und mit Inseraten, die eine Spanne nennen.
- Lass dir das Gehalt und bei einem All-in-Vertrag das Grundgehalt schriftlich geben. Für IT-Stellen steht im Ratgeber zum IT-KV, was im Dienstzettel stehen muss.
Quellen
- § 9 Gleichbehandlungsgesetz (RIS) (Fassung vom 16.10.2026)
- § 10 Gleichbehandlungsgesetz (RIS) (Fassung vom 16.10.2026)
- § 63 Gleichbehandlungsgesetz, Inkrafttreten (RIS) (Fassung vom 16.10.2026)
- Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz (EUR-Lex) (ABl. L 132 vom 17.5.2023)
- WKO: Angabe des Mindestentgelts im Stelleninserat (Stand 1.1.2026)
- Arbeiterkammer: Bezahlungsinfo in Inseraten
- ORF.at: Entwurf zur Lohntransparenz in Koordinierung (7.6.2026)
- ORF.at: 100 Tage nach Ablauf der Umsetzungsfrist (15.9.2026)
Keine Rechtsberatung. Wir haben jede Aussage an den Quellen oben geprüft; für deinen Einzelfall sind die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder eine Anwältin die richtige Adresse.
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