IT-Kollektivvertrag 2026: Mindestgehälter, Einstufung und warum das KV-Minimum nicht dein Gehalt ist

Was der IT-KV vorschreibt, für wen er gilt, wie Tätigkeitsfamilie und Stufe bestimmt werden, was 2026 erhöht wurde und was IT-Inserate tatsächlich nennen.

Rechtsstand: 16. Oktober 2026

Für wen der IT-KV gilt

Der »Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik« bindet Unternehmen im Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer, die das IT-Gewerbe haben, und ihre Angestellten (§ 2). Entscheidend ist also der Arbeitgeber, nicht dein Jobtitel.

Wer als Entwickler:in bei einer Bank, einer Versicherung oder einem Industriebetrieb angestellt ist, fällt deshalb in der Regel unter den Kollektivvertrag dieser Branche: Laut WKO hängt der KV davon ab, welchem Arbeitgeberverband das Unternehmen angehört. Nicht zu verwechseln ist der IT-KV mit dem KV »Information und Consulting« desselben Fachverbands, der für Unternehmensberatung und Buchhaltung gilt.

Arbeitest du von Österreich aus für eine Firma ohne Sitz in Österreich, gilt der KV nicht direkt, aber das Mindestgehalt trotzdem: Remote für eine ausländische Firma.

Die Mindestgehälter 2026

Monatliche Mindestgehälter im IT-KV nach Tätigkeitsfamilie und Stufe
TätigkeitsfamilieBerufseinsteigerEinstiegsstufeRegelstufeErfahrungsstufe
ZT · Zentrale Tätigkeiten z. B. Archiv/Bandverwaltung, Datenerfassung/Codierung, Datenerfassung für Problemannahme, Bürokraft—€ 2.236 € 31.304€ 2.459 € 34.426€ 3.057 € 42.798
AT · Allgemeine Tätigkeiten z. B. Hardware-Installation/-Support, Help-Desk/Support, Operating, Arbeitsvorbereitung€ 2.420 € 33.880€ 2.547 € 35.658€ 3.155 € 44.170€ 3.819 € 53.466
ST1 · Spezielle Tätigkeiten 1 z. B. IKT-Tätigkeiten mit fachspezifisch-berufsbildender Ausbildung (Berufsbildende Höhere Schule, Fachhochschule, Universität) oder eine dieser Ausbildung entsprechenden Praxis, soweit sie keine einfachen IKT-Tätigkeiten im Sinne der Allgemeinen Tätigkeiten darstellen, Softwareentwicklung, Anwendungsbetreuung/Systembetreuung/IKT-Support mit höherer Komplexität, Systemoperating€ 3.104 € 43.456€ 3.267 € 45.738€ 3.954 € 55.356€ 4.476 € 62.664
ST2 · Spezielle Tätigkeiten 2 z. B. Organisation: Anwendung/System, Planung: System/Information, Analyse: Anwendung/System/Datenbank, Softwareentwicklung/Systementwicklung—€ 4.061 € 56.854€ 4.611 € 64.554€ 5.444 € 76.216
LT · Leitung —€ 5.301 € 74.214€ 6.059 € 84.826€ 6.781 € 94.934

Beträge brutto pro Monat (14×), darunter × 14 auf das Jahr. Welche Tätigkeitsfamilie passt, hängt an der überwiegenden Tätigkeit, nicht am Jobtitel. »Berufseinsteiger« ist keine eigene Stufe: Ohne einschlägige Erfahrung darf die Einstiegsstufe in den ersten 12 Monaten um bis zu 5 % gekürzt werden. Quelle: Gehaltstabelle IT-KV · Text des Kollektivvertrags.

Vollzeit sind 38,5 Stunden pro Woche, und es gibt 14 Monatsgehälter: Das 13. ist spätestens am 1. Dezember fällig, das 14. spätestens am 30. Juni. Bei Teilzeit wird das Mindestgehalt durch 167 geteilt und mit deinen vereinbarten Monatsstunden multipliziert (Wochenstunden × 4,33).

Tätigkeitsfamilien: wo du eingestuft wirst

Der IT-KV teilt die Arbeit in fünf Tätigkeitsfamilien. Welche für dich gilt, bestimmt der überwiegende Teil deiner tatsächlichen Tätigkeiten; die Berufsbilder im KV sind nur Beispiele, und ein Titel wie »Senior« zählt nicht.

  • ZT, Zentrale Tätigkeiten: unterstützende Dienstleistungen nach allgemeiner Weisung, etwa Empfang oder Archiv.
  • AT, Allgemeine Tätigkeiten: allgemeine administrative, kaufmännische, technische und einfache IT-Tätigkeiten, etwa Help-Desk oder Hardware-Installation.
  • ST1, Spezielle Tätigkeiten 1: Tätigkeiten, die eine Qualifikation oder Verantwortung brauchen und selbständig erledigt werden; die Beispiele des KV nennen unter anderem Softwareentwicklung.
  • ST2, Spezielle Tätigkeiten 2: Tätigkeiten mit besonderer Qualifikation oder besonderer Verantwortung oder mit fachlichen oder personellen Managementaufgaben, etwa Analyse, Design oder Systementwicklung.
  • LT, Leitung: leitende Stellungen, die das Unternehmen in ihrem Bereich entscheidend beeinflussen.

Zwischen ST1 und ST2 gibt es eine eigene Regel: Mit weniger als 36 Monaten einschlägiger Erfahrung darf der Arbeitgeber dich in ST1 einstufen. Spätestens nach insgesamt 36 Monaten muss er prüfen, ob du überwiegend ST2-Tätigkeiten machst und umgereiht wirst.

Stufen, Vorrückung und Vordienstzeiten

Jede Tätigkeitsfamilie hat eine Einstiegs-, eine Regel- und eine Erfahrungsstufe. Nach höchstens 3 Jahren in der Einstiegsstufe rückst du in die Regelstufe vor, nach höchstens 4 weiteren Jahren in die Erfahrungsstufe. Karenzzeiten zählen dabei bis zu 22 Monate mit.

Einschlägige Vordienstzeiten aus den letzten sieben Jahren werden bis zu fünf Jahre angerechnet, egal bei wie vielen Arbeitgebern, aber nur, wenn sie zur selben Tätigkeitsfamilie passen. Nachweisen musst du sie mit Zeugnissen oder Arbeitspapieren beim Eintritt, spätestens zwei Monate danach. Praktika und Ferialjobs zählen nicht. Unser Rechenbeispiel: Mit fünf angerechneten Jahren beginnst du in der Regelstufe und bist nach zwei weiteren Jahren in der Erfahrungsstufe.

Die Zeile »Berufseinsteiger« in der Tabelle ist keine eigene Stufe. Für Menschen ohne einschlägige Erfahrung darf der Arbeitgeber das Mindestgehalt der Einstiegsstufe in den ersten 12 Monaten um bis zu 5 % kürzen, und das nur in AT und ST1. In ST1 sind das € 3.104 statt € 3.267 im Monat.

Tätigkeitsfamilie, Stufe samt den schon abgelaufenen Jahren und dein Gehalt muss dir der Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Schau dir das im Dienstzettel genau an.

Die Erhöhung 2026 und was 2027 kommt

Die Mindestgehälter stiegen rückwirkend ab 1. Jänner 2026 sozial gestaffelt: ZT um 3,1 %, AT um 3,0 %, ST1 um 2,9 %, ST2 um 2,8 % und LT um 2,7 %. Geeinigt haben sich die Sozialpartner erst am 10. März 2026, in der siebenten Verhandlungsrunde.

Für die tatsächlichen Gehälter gilt etwas anderes: Die Summe der Monatsgehälter eines Betriebs muss spätestens ab 1. Juli 2026 um 2,75 % steigen. Wie das auf die Einzelnen verteilt wird, entscheidet der Arbeitgeber, solange niemand unter das Mindestgehalt fällt. Bis zu 10 % der Beschäftigten, jedenfalls aber bis zu neun Personen, dürfen von der Erhöhung ausgenommen werden; weitere 15 % können statt der Erhöhung eine Einmalzahlung von mindestens 1,375 % des Jahreseinkommens bekommen. Eine Erhöhung um 2,75 % für jede und jeden schreibt der KV also nicht vor.

Die Verhandlungen für 2027 beginnen am 19. Oktober 2026. Ein Ergebnis gibt es noch nicht; wir tragen es hier und in der Tabelle nach, sobald es veröffentlicht ist.

KV-Minimum und was IT-Inserate nennen

Der KV ist der Boden. In ST1 sind das in der Regelstufe € 55.356 im Jahr, in ST2 € 64.554. Das niedrigste Mindestgehalt der Tabelle, ZT in der Einstiegsstufe, liegt bei € 2.236 im Monat.

Remote-Inserate in IT & Development, die eine Spanne vom Unternehmen nennen, liegen im Median bei € 80.000 bis € 95.000 brutto im Jahr (16 Vollzeit-Inserate). Inserate, die nur eine Untergrenze nennen, liegen im Median bei € 66.576 (98 Inserate). Das sind die Inserate, die gerade auf wirklich remote live sind, kein Marktwert für Österreich.

Mehr Vergleichswerte zeigt der Gehaltsvergleich für IT. Warum so viele Inserate nur das Minimum nennen, steht im Ratgeber Gehalt im Stelleninserat.

All-in-Verträge

Manche Verträge nennen nur eine Gesamtsumme, die auch Überstunden abdecken soll. Steht darin nur die Gesamtsumme, ohne das Grundgehalt als Betrag, hast du nach § 2g AVRAG zwingend Anspruch auf das Ist-Grundgehalt: das Grundgehalt samt den branchen- und ortsüblichen Überzahlungen, das vergleichbaren Beschäftigten bei vergleichbaren Arbeitgebern zusteht. Davon werden dann grundsätzlich auch die anderen Entgeltbestandteile berechnet. Lass dir das Grundgehalt deshalb immer als eigene Zahl in den Vertrag schreiben.

Was du daraus machen kannst

  • Prüf im Dienstzettel Tätigkeitsfamilie und Stufe: Passen sie zu dem, was du überwiegend tust?
  • Reich Vordienstzeiten mit Zeugnissen innerhalb von zwei Monaten nach Beginn ein.
  • Nach 36 Monaten in ST1: Frag nach, ob die Umreihung in ST2 geprüft wurde.
  • Verhandle über dem KV. Das Minimum im Inserat ist der Boden, nicht das Angebot.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Wir haben jede Aussage an den Quellen oben geprüft; für deinen Einzelfall sind die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder eine Anwältin die richtige Adresse.

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