Kollektivvertrag Werbung und Marktkommunikation (Wien): Gehalt 2026 und Verhandlungen 2027

Der KV der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien: für wen er gilt, was er seit 1. Mai 2026 mindestens vorsieht und wo die Verhandlungen für 2027 stehen.

Rechtsstand: 23. Oktober 2026

Auf einen Blick

  • Das ist der Werbung-KV für Wien. Er gilt räumlich für das Bundesland Wien und fachlich für alle Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien (§ 2).
  • Seit 1. Mai 2026 gilt die aktuelle Tabelle: Verwendungsgruppen 1 bis 4 +2,8 %, Verwendungsgruppe 5 +2,35 %, jeweils aufgerundet auf den nächsthöheren 10-Cent-Betrag (§ 20).
  • Es gibt sechs Verwendungsgruppen: € 2.050,40 bis € 7.531,30 brutto im Monat, Vollzeit mit 38,5 Stunden. Es gibt 14 Gehälter im Jahr.
  • Das sind Mindestgrundgehälter. Wer schon mehr verdient, kann laut KV aus der neuen Tabelle keinen Anspruch auf eine Erhöhung ableiten (§ 19 Abs 3).
  • Verhandlungen 2027: Die erste Runde war am 19. Oktober 2026, die nächste ist am 4. November 2026 (siehe unten).
  • Einreihung, angerechnete Verwendungsgruppenjahre und Gehalt müssen dir per Dienstzettel mitgeteilt werden (§ 16 Abs 4).

Gilt der Werbung-KV für mich?

Der KV gilt nach § 2 Abs 1 räumlich für das Bundesland Wien, fachlich für alle Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien (ausgenommen die ORF Online und Teletext GmbH & Co KG) und persönlich für alle Angestellten, die dem Angestelltengesetz unterliegen, sowie für kaufmännische Lehrlinge in diesen Betrieben. Vertragsparteien sind die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien einerseits und der ÖGB, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung andererseits (§ 1).

Laut WKO hängt der KV davon ab, welchem Arbeitgeberverband das Unternehmen angehört. Wie du für deinen Arbeitgeber herausfindest, welcher KV gilt, steht im Ratgeber Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

Nicht erfasst sind laut § 2 Abs 2 Ferialpraktikant:innen und Volontär:innen (so, wie der KV sie definiert) sowie Vorstandsmitglieder, Direktor:innen und GmbH-Geschäftsführer:innen, soweit sie nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind. Wenn du von Österreich aus für eine Firma ohne Sitz hier arbeitest, siehe Remote für eine ausländische Firma.

Die Mindestgehälter ab 1. Mai 2026

Monatliche Mindestgehälter im Werbung-KV (Wien) nach Verwendungsgruppe und Stufe
Verwendungsgruppe1. + 2. Verwendungsgruppenjahrnach 2 Jahrennach 4 Jahrennach 5 Jahrennach 6 Jahrennach 8 Jahrennach 10 Jahrennach 12 Jahrennach 14 Jahrennach 16 Jahrennach 18 Jahren
VG 1 € 2.050,40 € 28.705,60€ 2.073,40 € 29.027,60€ 2.093,10 € 29.303,40—€ 2.223,80 € 31.133,20€ 2.368,90 € 33.164,60€ 2.496,20 € 34.946,80€ 2.655,50 € 37.177€ 2.821,70 € 39.503,80€ 3.009,50 € 42.133€ 3.207,60 € 44.906,40
VG 2 € 2.050,40 € 28.705,60€ 2.174 € 30.436€ 2.323,30 € 32.526,20—€ 2.469,50 € 34.573€ 2.629,70 € 36.815,80€ 2.773,70 € 38.831,80€ 2.952,30 € 41.332,20€ 3.136,80 € 43.915,20€ 3.345,70 € 46.839,80€ 3.568,60 € 49.960,40
VG 3 € 2.386,20 € 33.406,80€ 2.543,40 € 35.607,60€ 2.715,30 € 38.014,20—€ 2.881 € 40.334€ 3.068,50 € 42.959€ 3.243,20 € 45.404,80€ 3.453,80 € 48.353,20€ 3.667,20 € 51.340,80€ 3.917,10 € 54.839,40€ 4.175,50 € 58.457
VG 4 € 2.844,20 € 39.818,80€ 3.026,40 € 42.369,60€ 3.229,30 € 45.210,20—€ 3.423,50 € 47.929€ 3.650 € 51.100€ 3.869 € 54.166€ 4.123,60 € 57.730,40€ 4.380,80 € 61.331,20€ 4.677,20 € 65.480,80€ 4.994 € 69.916
VG 5 € 3.521,80 € 49.305,20€ 3.755,50 € 52.577€ 4.012,60 € 56.176,40—€ 4.264,30 € 59.700,20€ 4.551,60 € 63.722,40€ 4.859,90 € 68.038,60€ 5.179,10 € 72.507,40€ 5.507,30 € 77.102,20€ 5.881,20 € 82.336,80€ 6.281,60 € 87.942,40
VG 6 € 5.026,60 € 70.372,40——€ 6.213 € 86.982——€ 7.531,30 € 105.438,20————

Beträge brutto pro Monat (14×), darunter × 14 auf das Jahr, für Vollzeit. Welche Gruppe passt, hängt an der Tätigkeit, nicht am Jobtitel. Quelle: Gehaltstabelle Werbung-KV (Wien) · Text des Kollektivvertrags.

Die Beträge sind Bruttomonatsgehälter für Vollzeit mit 38,5 Stunden pro Woche (§ 4 Abs 1), gültig ab 1. Mai 2026. Die Stufen hängen an den Verwendungsgruppenjahren: In den Gruppen 1 bis 5 gilt die erste Stufe im 1. und 2. Jahr, dann folgen Stufen nach 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18 Jahren. In Gruppe 6 gilt die erste Stufe vom 1. bis 5. Jahr, dann folgen Stufen nach 5 und nach 10 Jahren (Spalten »nach 5 Jahren« und »nach 10 Jahren«). In Gruppe 1 und 2 stehen im 1. und 2. Jahr beide bei € 2.050,40.

Zum Vergleich: die Eingangsstufe vor dem 1. Mai 2026

Hier die erste Stufe laut Tabelle ab 1. Jänner 2025 (+3,85 %) und die aktuelle, wie sie in der Übersicht früherer Gehaltsabschlüsse im KV-Text und in der Tabelle 2026 stehen.

Erste Stufe je Verwendungsgruppe ab 1. Jänner 2025 und ab 1. Mai 2026
Gruppeab 1.1.2025ab 1.5.2026
VG 1€ 1.994,50€ 2.050,40
VG 2€ 1.994,50€ 2.050,40
VG 3€ 2.321,20€ 2.386,20
VG 4€ 2.766,70€ 2.844,20
VG 5€ 3.440,90€ 3.521,80
VG 6€ 5.026,60€ 5.026,60

Quelle: Tabelle 2026 (§ 20) und Übersicht »Frühere Gehaltsabschlüsse« im KV-Text. Die Beträge der Tabelle haben wir mit der GPA-Tabelle, dem KV-Text und der WKO-Tabelle verglichen.

Welche Verwendungsgruppe passt zu meinem Job?

Alle Angestellten werden nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit in die Verwendungsgruppen eingereiht (§ 16 Abs 3). Die Einreihung nimmt die Firmenleitung vor; ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, unter dessen Mitwirkung (§ 16 Abs 4). Die Tätigkeitsbezeichnungen in den Gruppen gelten laut KV nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten (§ 16 Abs 1).

Verwendungsgruppen 1 bis 6 im Werbung-KV, Beispiele aus dem KV-Text, Wortlaut gekürzt
GruppeBeispiele, die der KV nennt
VG 1Hilfskräfte in Registratur oder Versand; einfachste EDV-mäßige Erfassung von Daten und Texten
VG 2Schreibkräfte; qualifizierte Hilfskräfte im Büro; Reinzeichner und Reinzeichnerinnen als qualifizierte technische Hilfskräfte
VG 3Sachbearbeiter:innen mit einschlägigen Fachkenntnissen; Bürokräfte mit Korrespondenztätigkeit; Lohn- und Gehaltsbuchhalter:innen; Produktionsgrafiker:innen; Techniker:innen mit besonderen Fachkenntnissen »während einer branchenüblichen Einarbeitungszeit von maximal 6 Monaten«, zB Programmierer:innen
VG 4Werbetexter:innen; Werbegrafiker:innen; Werbeexpedient:innen; Assistent:innen; Analytiker:innen; Schulungsleiter:innen; selbstständige Buchhalter:innen
VG 5Bilanzbuchhalter:innen; Angestellte mit Controllingaufgaben; Programmierer:innen (»zB projektbezogene Gesamtprogrammierung, Systemprogrammierung«); Leiter:innen der EDV mit mittlerer Datentechnik
VG 6Prokurist:innen, soweit sie eingestuft werden; Betriebsleiter:innen und Chefingenieur:innen in Großbetrieben

Quelle: § 16, Verwendungsgruppenschema; die Spalte nennt nur einen Teil der Beispiele und kürzt die Gruppendefinitionen weg, die im KV-Text stehen.

Außerdem ordnet der KV nach Führungsaufgaben: Gruppe 4 umfasst Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von zwei bis fünf Angestellten beauftragt sind, worunter sich Angestellte der Gruppe 3 befinden müssen. Gruppe 5 umfasst Angestellte mit der verantwortlichen Führung von größeren Angestelltengruppen, also über fünf Angestellten, von denen entweder einer der Gruppe 4 oder mehrere der Gruppe 3 angehören müssen (§ 16, Verwendungsgruppenschema).

Vorrückung

Das Gehalt innerhalb der Gruppe richtet sich nach der Zahl der anrechenbaren Verwendungsgruppenjahre (§ 16 Abs 8). Rückst du in eine höhere Stufe vor, tritt die Gehaltserhöhung am Ersten des Monats ein, in dem du die nötige Zahl an Jahren erreicht hast (§ 16 Abs 5).

Wechselst du in eine höhere Gruppe, bekommst du das dem bisherigen Mindestgrundgehalt nächsthöhere Mindestgrundgehalt der neuen Gruppe, mindestens aber das, was du durch Zeitvorrückung in der alten Gruppe erreicht hättest (§ 16 Abs 6). Hast du die Höchstzahl der Jahre erreicht, soll laut KV bei Leistungssteigerung eine angemessene Gehaltserhöhung vorgenommen werden (§ 16 Abs 7).

Vordienstzeiten

  • Es ist ohne Belang, ob die Verwendungsgruppenjahre bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern verbracht wurden. Aus früheren Dienstverhältnissen bei anderen Arbeitgebern werden bei der Einreihung aber nur im Höchstausmaß von 12 Verwendungsgruppenjahren angerechnet (§ 16 Abs 8).
  • Du musst die Zeiten beim Eintritt bekannt geben und tunlichst sofort, spätestens innerhalb von 2 Monaten durch Zeugnisse oder Arbeitspapiere nachweisen (§ 16 Abs 8).
  • Elternkarenz wird als Vordienstzeit angerechnet: bei Geburten ab 1.1.2013 höchstens 10 Monate für das erste Kind, bei Geburten ab 1.1.2019 höchstens 22 Monate pro Kind für bis zu zwei Kinder, nur bei einem Wechsel zwischen Arbeitgebern, die diesem Kollektivvertrag unterliegen (§ 7b Abs 2 und 3).

Verwendungsgruppe, angerechnete Verwendungsgruppenjahre und Gehalt müssen dir mit dem Dienstzettel bekannt gegeben werden, ebenso jede spätere Änderung (§ 16 Abs 4).

Überzahlung und Ist-Gehalt

Der KV legt Mindestgrundgehälter fest. Günstigere Übungen und Vereinbarungen bleiben unberührt (§ 19 Abs 2). Hat ein Monatsgehalt, das beim Inkrafttreten besteht, das Mindestgrundgehalt bereits erreicht, »kann aus dem In-Kraft-Treten der neuen Mindestgrundgehälter kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung abgeleitet werden« (§ 19 Abs 3).

Zum Abschluss 2026 schrieb die Fachgruppe in ihrem Newsletter vom 25. März 2026, die Erhöhungen seien »ausschließlich auf die KV-Tabelle wirksam«.

Bei Provisionen gilt das Mindestgrundgehalt als erreicht, wenn das Monatsbruttogehalt zuzüglich der jahresdurchschnittlichen Provision es erreicht (§ 17 Abs 2). Übersteigen Remunerationen im Jahr ein Monatsgehalt, gilt die Mindestgehaltsbestimmung als erfüllt, wenn ein Vierzehntel des Jahresbezugs das Mindestgrundgehalt erreicht (§ 17 Abs 3).

Teilzeit

Bei Teilzeit ist das Mindestgrundgehalt durch 167 zu teilen und mit den vereinbarten Monatsstunden (Wochenstunden mal 4,33) zu multiplizieren (§ 18a).

Seit 1.1.2023 gilt außerdem für eine Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden: Entweder wird das tatsächliche Gehalt um 3,89 % zusätzlich erhöht oder die Wochenarbeitszeit bei vollem Gehaltsausgleich um 3,75 % verringert. Dazu ist laut KV von beiden Seiten Einvernehmen anzustreben (§ 4 Abs 1a).

Überstunden und Überstundenpauschale

  • Überstunde ist jede ausdrücklich angeordnete Arbeitsstunde, durch die die wöchentliche Normalarbeitszeit samt allfälliger Mehrarbeit (bis zu 1,5 Stunden pro Woche) oder die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird (§ 5 Abs 1).
  • Der Zuschlag beträgt 50 % für Überstunden außerhalb der Zeit von 20 bis 6 Uhr und nicht an Sonn- oder Feiertagen, 100 % für Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr sowie 100 % für Sonntagsüberstunden (§ 5 Abs 2 und 4).
  • Für Arbeiten an Samstagen nach 13 Uhr nennt § 5 Abs 3 (Fassung ab 1.5.2026) einen Zuschlag von 50 %, an Samstagen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 100 %.
  • Die Überstundengrundvergütung ist 1/143 des Monatsgehalts; damit sind Sonderzahlungen über zwölf Monatsgehälter hinaus berücksichtigt (§ 5 Abs 6).
  • Statt Bezahlung kann vorher bezahlte Freizeit vereinbart werden: 1,5 Stunden je Überstunde, 2 Stunden je Nacht- oder Sonntagsüberstunde (§ 5 Abs 9).
  • Überstundenpauschale: Wird aus Zweckmäßigkeitsgründen ein Überstundenpauschalentgelt vereinbart, soll es laut KV der durchschnittlich geleisteten Überstundenzahl entsprechen, einschließlich der Überstundenzuschläge (§ 5 Abs 8).
  • Du musst Überstunden binnen 4 Monaten nach dem Tag der Leistung geltend machen, sonst erlischt der Anspruch (§ 5 Abs 10).

14 Gehälter

Du bekommst einmal im Kalenderjahr ein 13. und ein 14. Monatsgehalt (Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss). Ausgezahlt werden am 1. Juli je 50 % des 13. und 14. Gehalts und am 30. November je 50 % (§ 11 Abs 1 und 3). Bei Ein- oder Austritt im Jahr gibt es sie anteilig; berechnet werden sie vom im Vormonat gebührenden Monatsgehalt (§ 11 Abs 1 bis 4). Der 24. und der 31. Dezember sind dienstfrei bei Fortzahlung des Entgelts (§ 7 Abs 2).

Telearbeit und Homeoffice

Der KV-Text enthält keine Regelung zu Telearbeit oder Homeoffice. Wir haben den Volltext nach »Telearbeit«, »Homeoffice«, »Home-Office«, »Home Office«, »ortsunabh*«, »mobil*« und »remote« durchsucht und keine Treffer gefunden. Wie du Remote mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, steht im Ratgeber Hybrid-Job zu 100 % Remote verhandeln.

Stand der Verhandlungen für 2027

Die folgenden Angaben zur ersten Runde stammen aus dem Bericht der GPA vom 20. Oktober 2026; das Angebot der Arbeitgeberseite geben wir so wieder, wie die GPA es berichtet.

  • 19. Oktober 2026, erste Runde. Laut GPA bestand Einigkeit über die rollierende Inflationsrate von 3,26 Prozent.
  • Forderungen der GPA: Erhöhung der Gehälter über der Inflation, auch der Ist-Gehälter, und der Lehrlingseinkommen; je ein zusätzlicher freier Tag nach 2, 5, 7, 10 und 15 vollendeten Berufsjahren; Überstundenzuschläge bei Überschreiten der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit. Der neue KV soll laut GPA mit 1.1.2027 in Kraft treten.
  • Angebot der Arbeitgeber:innen laut GPA: eine sozial gestaffelte Erhöhung der KV-Gehaltstabelle um durchschnittlich 1,63 Prozent, keine Erhöhung der Ist-Gehälter. Dazu stellten die Arbeitgeber laut GPA Vorrückungen in den Verwendungsgruppen 1 und 2 infrage und schlugen vor, die Anrechnung von Vordienstzeiten von zwölf Verwendungsgruppenjahren auf drei Jahre zu reduzieren.
  • Bewertung der GPA: Der Untertitel ihres Berichts lautet: »Arbeitgeber:innen legen kein annehmbares Angebot vor«.
  • Nächste Runde: Mittwoch, 4. November 2026 (GPA).

Der Abschluss 2026: Die Einigung kam laut GPA in der fünften Verhandlungsrunde am 19. März 2026, Geltungsbeginn war der 1. Mai 2026. Die Fachgruppe nennt in ihrem Newsletter vom 25. März 2026 einen Durchschnitt von 2,4 % und eine Inflationsbasis von 3,2 %. Laut GPA sollte vor dem Sommer 2026 eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Rahmenrechts eingerichtet werden.

Was du daraus machen kannst

  • Kläre zuerst, ob dein Arbeitgeber Mitglied der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien ist (§ 2).
  • Such Verwendungsgruppe und angerechnete Jahre im Dienstzettel. Wenn sie fehlen, frag nach.
  • Vergleich die Beispiele im KV mit dem, was du tatsächlich machst.
  • Gib Vordienstzeiten beim Eintritt bekannt und weis sie tunlichst sofort nach, spätestens innerhalb von 2 Monaten.
  • Mach Überstunden binnen 4 Monaten geltend.
  • Glaubst du, dass du zu niedrig eingestuft bist: Was du dann tun kannst und welche Fristen gelten, steht im Hub-Ratgeber zum KV.

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Häufige Fragen

Gilt der Werbung-KV für mich, wenn ich in Wien wohne?

Der KV gilt räumlich für das Bundesland Wien und fachlich für alle Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien (§ 2 Abs 1). Persönlich gilt er für alle Angestellten und kaufmännischen Lehrlinge in diesen Betrieben. Laut WKO hängt der KV davon ab, welchem Arbeitgeberverband das Unternehmen angehört.

Wie hoch ist das Mindestgehalt im Werbung-KV seit 1. Mai 2026?

Die Mindestgrundgehälter reichen von € 2.050,40 (Verwendungsgruppe 1, 1. und 2. Jahr) bis € 7.531,30 (Verwendungsgruppe 6, nach 10 Jahren), brutto im Monat, bei 14 Gehältern und 38,5 Wochenstunden. Die ganze Tabelle steht oben auf dieser Seite.

Wie viele Vordienstzeiten werden angerechnet?

Aus früheren Dienstverhältnissen bei anderen Arbeitgebern werden bei der Einreihung in eine Verwendungsgruppe höchstens 12 Verwendungsgruppenjahre angerechnet (§ 16 Abs 8). Du musst sie beim Eintritt bekannt geben und tunlichst sofort, spätestens innerhalb von 2 Monaten nachweisen.

Bekomme ich jetzt eine Erhöhung, wenn ich schon mehr als das Mindestgehalt verdiene?

Der KV sagt: Erreicht ein bestehendes Monatsgehalt das Mindestgrundgehalt bereits, kann aus dem Inkrafttreten der neuen Mindestgrundgehälter kein Anspruch auf eine Gehaltserhöhung abgeleitet werden (§ 19 Abs 3). Nach der Fachgruppe sind die Erhöhungen des Abschlusses 2026 »ausschließlich auf die KV-Tabelle wirksam«. Günstigere Übungen und Vereinbarungen bleiben unberührt (§ 19 Abs 2).

Wie ist der Stand der KV-Verhandlungen für 2027?

Die erste Runde war am 19. Oktober 2026. Laut GPA boten die Arbeitgeber:innen eine sozial gestaffelte Erhöhung der KV-Gehaltstabelle um durchschnittlich 1,63 Prozent und keine Erhöhung der Ist-Gehälter; die GPA überschreibt ihren Bericht mit »Arbeitgeber:innen legen kein annehmbares Angebot vor«. Die nächste Runde ist am 4. November 2026.

Was sagt der Werbung-KV zu Homeoffice oder Telearbeit?

Der KV-Text enthält keine Regelung dazu: Die Suche nach »Telearbeit«, »Homeoffice«, »Home-Office«, »Home Office«, »ortsunabh*«, »mobil*« und »remote« im Volltext ergab keine Treffer.

Quellen

Keine Rechtsberatung. Wir haben jede Aussage an den Quellen oben geprüft; für deinen Einzelfall sind die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft oder eine Anwältin die richtige Adresse.

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